Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Unternehmensbeteiligungen und Beratungen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtiger, ferner die Erbringung von sämtlichen, damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, auch für Dritte.