Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Handel mit Waren im maritimen Bereich sowie Übernahme von Handelsvertretungen, insbesondere Vertretung von internationalen Herstellern von Arbeitsbooten und Folienbeschichtungen für den maritimen Bereich, Vertrieb von derartigen Arbeitsbooten und Folienbeschichtungen sowie Vertrieb von Serviceleistungen auf Offshore Plattformen und Schiffen