Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigenen Vermögens, z.B. Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere
- Herstellung von Gebäuden für eigene Rechnung
- Erbringung von Architekten- und architektenähnlichen Leistungen soweit erlaubnisfrei, einschließlich Dienstleistungen in Beratung, Projektierung und Planung
- Verwaltung fremder Immobilien
- betriebswirtschaftliche Beratung
- Ausführung weitere Geschäfte, soweit sie der Durchführung des Unternehmenszwwecks dienlich sind