Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern. Der Satzungszweck wird dabei insbesondere durch den Betrieb eines Naturkindergartens verwirklicht. Die Gesellschaft als Träger des Naturkindergartens arbeitet mit bauernhofpädagogischen, tiergestützten, wald- und naturpädagogischen Inhalten und übernimmt alle konzeptionellen, organisatorischen, administrativen sowie personellen Aufgaben. In dem Naturkindergarten wird die Lebens- und Spielwelt bewusst ins Freie verlegt, da vielen Kindern heutzutage der Zugang an elementaren Erlebnissen in und mit der Natur kaum zugänglich ist. Hierfür bieten der Hof und die umliegenden Wiesen und Wälder viele Spiel-, Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. Das direkte Erleben der Kreisläufe der Natur und der Jahreszeiten führt zu einer erstrebenswerten Ganzheitlichkeit der Erziehung.