Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Hotel- oder gastronomischen Betrieben sowie Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Geschäftsfeld. Ferner Erwerb, Betrieb und Verkauf von Hotel- oder Gastronomie-Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sofern sich diese Geschäfte keiner Sondergenehmigung nach der Gewerbeordnung unterliegen. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren