Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens (Sach- und Anlagevermögen), der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie sonstigen Kapitalanlagen und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung von Arbeiten zu beauftragen