Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten von Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen gleich welcher Rechtsform, Gründung und Erwerb von Tochtergesellschaften gleich welcher Rechtsform sowie Erwerb von Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen gleich welcher Rechtsform in Bezug auf die Betreuung von Familien und Senioren. Erwerb, Besitz, Bebauung und Vermietung und Verpachtung sowie Vermarktung von Grundbesitz und grundstückgleichen Rechten sowie Eingehen von Franchise- und Lizenzverträgen jeweils in Bezug auf die Betreuung von Familien und Senioren.