Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf von Lizenzen aus selbstentwickelten oder gekauften Patenten, Weiter- und Neuentwicklung von Patenten, Handel, Herstellung und Vertrieb von Aufbauteilen, Komponenten und deren Zubehör, insbesondere für Schiffe, Flugzeuge, PKW und LKW und Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und Stellzwischenwänden soweit nicht genehmigungspflichtig