Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internet-basierte Dienstleistungen, insbesondere die Schaffung und der Betrieb von Portal-Services und Mailservices, sowie kulturelle und künstlerische Dienstleistungen, insbesondere die Organisation und Durchführung von künstlerischen Veranstaltungen, die Schaffung und Durchführung von künstlerischen Konzepten, der Vertrieb von künstlerischen Arbeiten sowie die Durchführung von Ausstellungen und Konzerten