Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und diese Befugnis aufheben.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Fertigung, Vertrieb und Montage von Einrichtungen, b) fachliche und technische Beratung der Einrichtungsgestaltung, c) Ausführung aller dem Gewerk angeschlossenen fachlichen Tätigkeiten, d) Handel von Waren e) Vertrieb von digitalen Lösungen zur Einrichtungsgestaltung und Unterstützung der Bauausführung