Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Im- und Export, Herstellung, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten aus dem Nahrungs-, pharmazeutischen und landwirtschaftlichen Bereich sowie Vertrieb und Vermarktung dieser Bestandteile und Produkte an Zwischenhändler, Apotheken, Krankenhäuser und Endverbraucher, Erwerb, Halten und Verwalten, Übernahme von Holding-Funktionen gegenüber erworbenen Beteiligungen sowie Handeln mit und Weiterveräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie deren Führung und Finanzierung sowie Verwaltung eigenen Vermögens