Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung der Vermögen der Gesellschafter und des unternehmenseigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere die Dienstleistung der Analyse und Anlage in unterschiedlichen Asset-Klassen, ganzheitliche Steuerung der Vermögen, Dokumentation sowie Controlling und Reporting für die Gesellschafter und ihre Familien.
Die Gesellschaft wird ihre Dienste nicht am Markt anbieten, sondern wird die Dienstleistung auf den engsten Familienkreis der Gesellschafter beschränken. Als engster Familienkreis sind nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Neffen, Nichten und Enkel, Onkel und Tanten sowie Cousinen ersten Grades und Cousins ersten Grades zu verstehen.