Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung von Hochbauten aller Art mit Ausnahme von Ingenieurbauwerken, und deren Sanierung, insbesondere Abdichtungen, Erdarbeiten, Pflasterungen, Bodenverlegearbeiten, Schimmelsanierung, Rissverpressung, Fassadeninstandsetzung, Bolkonbeschichtung und Arbeiten zur Betonsanierung sowie der Handel mit Baustoffen aller Art