Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beteiligung an anderen Unternehmen,
- Erwerb und Bau sowie die Verwaltung, Vermietung und Veräußerung, von Immobilien und jegliche Art der damit zusammenhängenden Investitionen, - - Erbringung von Marketing- und Managementleistungen, Strukturierung und Finanzierung von Lösungen und Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien
- Herstellung und der Handel mit Energielösungen und -geräten
soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind.