Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der pharmazeutischen Technologie und der Biopharmazie durch Vermittlung von staatlichen und industriellen Geldern für die universitäre Forschung. Dazu transferiert die Gesellschaft geeignete technologische Erkenntnisse aus der universitären Forschung gegen eine entsprechende Kostenbeteiligung und erteilt oder vermittelt Forschungsaufträge von Staat und Industrie für die Hochschule. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, alle Geschäfte auszuüben, die dem obigen Zweck dienen. Die Gesellschaft kann sich auch an Unternehmen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.