Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen / Unternehmen aller Artund damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages gründen, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen. Entsprechendes gilt für Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen und sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen odder sie übernehmen.