Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
nichtgenehmigungspflichte Durchführung von Transporten und Vermittlung von Transporten, Logistikdienstleistungen, Im - und Export von und Handel mit Waren aller Art, soweit nicht genehmigungspflichtig, insobesondere von Textilien, auch über den Betrieb eines Onlineshops