Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel (einschließlich des Im- und Exports von technischen Waren) mit Kraftfahrzeugteilen, Kraftfahrzeugersatzteilen, Auto- und Motorradzubehör, Zubehör für Land- u. Forstwirtschaft, Motorölen, Werkzeugen, Arbeitsschutzartikeln, Werkstattbedarf, chemischen Erzeugnissen zur Wartung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, jeweils soweit diese Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist