Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Medizinprodukten bis zur Zulassung nach den Vorschriften des Deutschen Medizinproduktgesetzes (MPG) oder vergleichbarer Europäischer oder Außereuropäischer Vorschriften und Herstellung bis zur Marktreife solcher Produkte; insbesondere von Haarwuchsmitteln und artverwandten Produkten sowie Halten und Verwalten eigenen Vermögens, eigener Rechte und Patente und die Fruchtziehung hieraus