Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Beschaffung von Aufträgen im Rahmen des Bauhauptgewerbes, deren Durchführung, aber auch Nacherfüllung einschließlich der Auftragsvermittlung (Beton- und Maurer-Arbeiten im Keller- und Hochbau, Restaurierung von Altbauten sowie alle sonstigen wassergebundenen Arbeiten, z. B. Verputze und Estriche und Fliesen am Bau, Trockenbau und Wärmedämm-Verbundsysteme), und zwar einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. In diesem Rahmen ist das Unternehmen auch ermächtigt, im eigenen und fremden Namen Subunternehmen zu beauftragen und zu beaufsichtigen sowie sich an anderen Unternehmen mit weitgehend gleichem Unternehmensgegenstand zu beteiligen