| Gegenstand | 1) Übernahme und Durchführung von
a) Bürgschaften für Kredite, die von Kredit- oder Versicherungsinstituten gewährt werden sowie für Leasinggeschäfte, die von Leasinggesellschaften getätigt werden,
b) Garantien für Beteiligungen und deren Erträge sowohl gegenüber
Beteiligungsinstituten als auch gegenüber privaten Beteiligungsgebern sowie Exportgarantien. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entwicklung und Förderung der zu begünstigenden Unternehmen für Schleswig-Holstein volkswirtschaftlich erwünscht ist.
2) Die Gesellschaft kann ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrates Treuhandgeschäfte und weitere wirtschaftsfördernde Aufgaben übernehmen.
3) Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann die Gesellschaft sich an übergebietlichen Zusammenschlüssen von Bürgschaftsinstituten beteiligen.
Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Febr. 1992 (BGBl S 297). Ihr Vermögen und ihre Überschüssse dürfen nur zur Erreichung des Geschäftszwecks verwendet werden. |