Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, im In- und Ausland und sonstigen Vermögenswerten. Zudem ist Unternehmensgegenstand die Erbringung von Management- und Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist