Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Immobiliardarlehen/Baufinanzierung im Sinne der §§ 34c, 34d, 34f und 34i GewO. Der An- und Verkauf von mobilen und immobilen Wirtschaftsgütern aller Art, der Abschluss und die Durchführung von Leasing- und Mietverträgen hinsichtlich dieser Wirtschaftsgüter und die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Finanzvermittlungsgeschäfte