Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Vermittlung von Leasinggeschäften und Versicherungsgeschäften jeder Art
b) die Vermittlung von Immobiliengeschäften
c) der Abschluß von nicht erlaubnispflichtigen Handelsgeschäften aller Art
d) die Beteiligungen an anderen Unternehmen
e) die Vermittlung von Kapitalanlagen aller Art
f) die Vermietung von betrieblichen Anlage-Gegenständen aller Art.
Ausgenommen sind Geschäfte, die nach § 1 KreditwesenG einer besonderen Erlaubnis bedürfen.