Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Handel von und mit Garten- und Gärtnereibedarf insbesondere mit Pflanzen, Saatgut, Gartengeräten, Gartenbekleidung, Pflanzgefäßen sowie Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungen für Privapersonen und Firmen im Garten- und Gärtnereibereich