Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an und Verwaltung von Gesellschaften Im In- und Ausland, die auf dem Gebiet Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hardware- und Softwareprodukten aller Art, dazugehöriger Beratungsleistungen, Integration von komplexen Lösungen In der IT-Kundenumgebung und deren Betrieb auf fremde und/oder eigene Rechnung sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Serviceleistungen tätig sind oder deren Zweck es ist, sich an solchen Gesellschaften zu beteiligen oder diese zu verwalten. Beteiligung an Immobilien oder Gesellschaften, die den Handel und/oder das Halten von Immobilien oder allgemein die Geldanlage zum Gegenstand haben