Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf und die Verpachtung von Hotel- und Gaststättenimmobilien einschließlich Maklertätigkeit im Hotel- und Gaststättenbereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen, auch im Ausland. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern.