Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Tochter- und Projektgesellschaften sowie Erwerb und Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern