| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital binnen fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie und durch Ausgabe von weiteren bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom 24.09.2021 - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen. Die neuen Stammaktien des Genehmigten Kapitals I/2025 werden zu einem Ausgabepreis von mindestens 56,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) |
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| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der MBG Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 24.09.2021 zugestimmt hat. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (stille Beteiligung) mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.09.2023 zugestimmt hat.. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FUMT R&D Functional Materials GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 15622 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2017. |
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