Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(1) Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist
(a) die Förderung der Bürgerbildung in den Bereichen des Leitbildes einer Bürgergesellschaft, des systemisch-evolutionären und vernetzten Denkens sowie kommunikativer Fähigkeiten;
(b) die Durchführung von Forschungsaktivitäten zum Natur- und Umweltschutz;
(c) die Entwicklung sowie Verbreitung von Methoden zur ökologisch nachhaltigen Ressourcen-Bewirtschaftung;
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
(a) die Förderung, Planung sowie Durchführung von regionalen und überregionalen Projekten zur Jugend- und Erwachsenenbildung;
(b) systemische Analysen komplexer gesellschaftlicher Problemstellungen;
(c) eine vielfältige Öffentlichkeitsarbeit mittels Publikationen, Medienkampagnen, Vorträgen, Ausstellungen, Diskussions-/Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren;
(d) Initiieren und Pflege von Kooperationen mit Partnern.
(3) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Untemehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind.
Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen