Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere Konzernunternehmen, sowie die Erbringung von Dienstleisungen für diese verbundenen Unternehmen, insbesondere Planung, Steuerung und Koordination sowie Revisionsdienstleistungen. Ferner der Erwerb und die Anmietung von Immobilien, die Veräußerung eigener Immobilien, die Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung sowie die Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte.