Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von mobilen Applikationen (insbesondere von Koch-Apps), Internetportalen und Internetseiten sowie der Vertrieb von Produkten im Geschäftsfeld Werbung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten