Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
DieVerwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz und Anteilen an Gesellschaften, der Betrieb von Hotels und die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding