Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Elektrotechnikerhandwerk, insbesondere Daten- und Netzwerktechnik, Kabelverlegung im Hochbau, Montage von genormten Fertigbauteilen, sowie Schilder- und Lichtreklameherstellung, soweit nicht erlaubnispflichtig, Montage von Photovoltaikanlagen, Wiederherstellung nach Brand- und Wasserschäden, Gebäudetrocknung, Innenausbau, Trockenbau, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Dienstleistungen.