Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Unternehmen; Unternehmens- und Geschäftsführungsberatungsdienste; Beratung und Hilfe bezüglich der Betriebs-, Geschäfts- oder Unternehmensführung sowie der Betriebs-, Geschäfts- oder Unternehmensorganisation; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten; Geschäftsführung; administrative Dienstleistungen und Verpachtung und Vermietung von Immobilien; Mergers- und Akquisitionsgeschäfte, nämlich finanzielle Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Transport- und Lagerdienstleistungen. Erzeugung von Energie, insbesondere mittels Photovoltaikanlagen. Verwaltung und Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten.