Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermarktung, Verkauf, Im- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Waren, insbesondere Kaffee, Kaffeekannen, Röstmaschinen und Zubehör nach China, Korea und anderen asiatischen und europäischen Ländern, Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, Organisation und Durchführung von Ausstellungen sowie nach Vorliegen entsprechender Erlaubnisse und Zulassungen Betrieb eines oder mehrerer gastronomischer Betriebe