Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstückseigentum und Erbbaurechten zum Zwecke der Vermietung, Bebauung und deren Verwaltung; Verkauf von eigenen Immobilien; Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger