Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzdienstleistungen aller Art, soweit diese nicht einer bankenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Immobilienfinanzierungen, Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Sparverträgen, sowie Vermittlung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften. Ferner der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Immobilien jeglicher Art