Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.Verwaltung des eigenen Vermögens 2.Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen 3.Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben a)als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, wobei hierzu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte entgegen genommen werden, b)als Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung 4.Beteiligung an und die Geschäftsführung für andere Unternehmen 5.die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesllschaftszweckes dienlich sein können.