Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensverwaltung, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden