Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und Vertrieb und Aufbau digitaler Außenwerbung sowie Handel mit dazu benötigter Gegenstände, Zubehör- und Ersatzteile sowie alle damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Übernahme der persönlichen Haftung (Komplementär einer GmbH & Co. KG)