Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von und Handel mit Rohstoffen, Verpackungen, Farben und Lacken, Klebern und Putzen, sowie von in Discountern, Bau- und Heimwerkermärkten nachgefragten Waren aller Art sowie die Erbringung aller im Zusammenhang hiermit entstehender Service-, Beratungs-, Vermittlungs-, Marketing- und sonstiger Dienstleistungen