Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, außer genehmigungspflichtigen Waren
2. Überprüfung, Reparatur und Kalibrierung von hydraulischen Verschraubungsanlagen sowie von pneumatischen, elektrischen und akkubetriebenen Drehmomentschraubern und Zubehör
3. Überprüfung, Reparatur und Kalibrierung von hydraulischen Spannzylindern, Aggregaten und Zubehör
4. Überprüfung, Reparatur und Kalibrierung von Drehmomentschlüsseln
5.Überprüfung von elektrischen Geräten nach DGUV-V3
6. Reparatur von elektrischen Geräten
7. Überprüfung von Arbeitsmitteln wie Messgeräte, Anschlagmittel, Arbeitsgeräte u.v.m. (soweit nicht anmeldepflichtig) zum Beispiel gemäß den DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Vorschriften
8. Vermietung von Messgeräten und anderen Geräten und Maschinen 9. Durchführung von Schulungen