Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Verträgen über den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Grundstücken sowie über die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermittlung von Darlehensverträgen sowie Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen an einer Kapitalgesellschaft oder Investmentgesellschaften, Anlageberatung i.S.d. der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes, Unternehmens- und Personalberatung sowie Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben (Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1, 1a, 2, 3, 4a und b GewO) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. Tätigkeiten i.Sd. Kreditwesengesetzes sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens