Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie Erbringung von Managentleistungen gegenüber direkten und indirekten Tochtergesellschaften zur Förderung ihrer Unternehmensgegenstände, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- und Finanzdienstleistungen