Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung (Vermietung, Verpachtung etc.) und der Vertrieb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art, auch soweit es hierzu einer gewerblichen Genehmigung bedarf, sowie die Durchführung aller diesen Geschäftszwecken dienenden Handlungen