Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internetgeschäfte, Werbung, Marketing, Affiliat Marketing, beratende Tätigkeiten, online Handel, SEO (Suchmaschinenoptimierung). Anmeldung und Verwertung von Patenten und Marken sowie Lizenzen, Know-how und ganz allgemein von geistigem Eigentum sowie mit solchen Rechten Handel zu treiben. Kann Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften und andere Unternehmen zu gründen oder auf andere Weise mit Dritten zusammenarbeiten, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen -insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin-. Kauf und Handel mit Domains. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.