Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erwerb und Anpachtung von Unternehmen, wobei das Unternehmen befugt ist, andere Unternehmen auch im Ganzen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen durch Kauf oder sonst zu beteiligten und deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen sowie Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.