Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin unter Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen sowie im Bereich Agrar und erneuerbarer Energien die Planung, Projektierung und Vermietung von Anlagen und Einrichtungen sowie Vertrieb und Handel, ferner Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen