Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind.